Winterdienst: Wie sich Hausbesitzer und Hausverwaltungen auf den Winter vorbereiten sollten

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←  Zurück zu allen Beiträgen Winterdienst & Vorbereitung Alles Wichtige rund um die Wintersaison. Winterdienst: Wie sich Hausbesitzer und Hausverwaltungen auf den Winter vorbereiten sollten Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, rückt für Hausbesitzer und Hausverwaltungen ein wichtiges Thema näher: der Winterdienst. Schnee, Eis und überfrierende Nässe können Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten und Stiegenanlagen schnell zu rutschigen Gefahrenstellen machen. Wer rechtzeitig plant, kann viele Probleme vermeiden. Denn ein gut organisierter Winterdienst beginnt nicht erst dann, wenn der erste Schnee fällt. Entscheidend sind eine sorgfältige Vorbereitung, klare Zuständigkeiten und ein verlässlicher Ablauf bei winterlichen Wetterbedingungen. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es bei der Vorbereitung ankommt und welche Punkte Hausverwaltungen und Eigentümer vor Beginn der Wintersaison berücksichtigen sollten. 1. Rechtzeitig prüfen, welche Flächen betreut werden müssen Bevor die Wintersaison beginnt, sollte genau festgelegt werden, welche Bereiche einer Liegenschaft im Winter geräumt und bei Bedarf gestreut werden müssen. Dazu gehören je nach Objekt beispielsweise:   Gehwege und Zugänge zur Wohnanlage Hauseingänge und Eingangsbereiche Stiegen und Stufen im Außenbereich Wege zwischen den Gebäuden Zufahrten und befestigte Hofflächen Zugänge zu Müllräumen und Fahrradabstellplätzen Weitere vertraglich vereinbarte Verkehrs- und Gehflächen   Besonders wichtig ist es, auch weniger offensichtliche Bereiche zu berücksichtigen. Ein schmaler Weg zum Müllraum oder eine einzelne Stufe im Eingangsbereich wird im Alltag leicht übersehen, kann bei Eis jedoch ebenfalls zur Gefahrenstelle werden. Unser Tipp: Ein gemeinsamer Rundgang vor Beginn der Wintersaison hilft dabei, die zu betreuenden Flächen zu erfassen und Besonderheiten frühzeitig zu erkennen. 2. Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen klären Der Winterdienst ist nicht nur eine organisatorische Aufgabe, sondern kann auch rechtliche Verpflichtungen betreffen. In Österreich regelt insbesondere § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmte Räum- und Streupflichten. Grundsätzlich müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet die gesetzlich erfassten, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Bereichs von Schnee und Verunreinigungen freihalten und bei Schnee und Glatteis bestreuen. Die gesetzliche Regelung sieht grundsätzlich den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr vor. Ist kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden, gelten besondere Bestimmungen für den Straßenrand. Welche Verpflichtungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von den örtlichen Gegebenheiten und möglichen abweichenden kommunalen Regelungen ab. Bei Wohnhausanlagen ist außerdem zwischen den gesetzlichen Räum- und Streupflichten und jenen Flächen zu unterscheiden, deren Betreuung innerhalb der Liegenschaft vertraglich vereinbart wurde. Wege zwischen Gebäuden, Innenhöfe, Zugänge zu Müllräumen oder andere gemeinschaftlich genutzte Flächen sollten daher im Leistungsumfang ausdrücklich berücksichtigt werden. Wird ein Winterdienstunternehmen beauftragt, ist es wichtig, die vereinbarten Leistungen klar festzulegen. Dazu gehören insbesondere die betreuten Flächen, der Leistungsumfang, die vereinbarten Einsatzbedingungen und die Organisation der Durchführung. Eine Beauftragung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche rechtlichen Pflichten des Eigentümers entfallen. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung und die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen. Auch mögliche Gefahren durch Schneewechten oder Eisbildungen auf Dächern dürfen nicht übersehen werden. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, sollte für die jeweilige Liegenschaft gesondert geprüft und bei Bedarf organisiert werden. Unser Tipp: Hausverwaltungen sollten vor Beginn der Wintersaison gemeinsam mit dem zuständigen Winterdienstunternehmen prüfen, welche Flächen betreut werden, welche Leistungen vereinbart sind und ob besondere örtliche Anforderungen zu berücksichtigen sind. Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen sollten die geltenden Vorschriften und die vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden. 3. Den Winterdienst nicht erst beim ersten Schneefall organisieren Ein häufiger Fehler ist, sich erst dann mit dem Winterdienst zu beschäftigen, wenn die ersten Schneeflocken fallen. Zu diesem Zeitpunkt müssen bereits viele Dinge funktionieren: Personal muss verfügbar sein, Geräte müssen einsatzbereit sein und die Zuständigkeiten müssen feststehen. Vor dem Winter empfiehlt es sich daher, folgende Punkte zu kontrollieren:   Sind die vereinbarten Leistungen und Einsatzbereiche eindeutig festgelegt? Sind die zuständigen Personen und ihre Vertretungen bekannt? Sind Schneeschaufeln, Räumgeräte und gegebenenfalls Maschinen einsatzbereit? Ist ausreichend geeignetes Streumaterial vorhanden? Sind Zufahrten, Zugänge und mögliche Hindernisse bekannt? Ist geregelt, wie bei länger anhaltendem Schneefall oder plötzlich auftretender Glätte vorgegangen wird?   Je besser diese Punkte vorbereitet sind, desto geringer ist das Risiko, dass im entscheidenden Moment wichtige Informationen oder benötigte Materialien fehlen. 4. Glätte ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar Winterdienst bedeutet nicht nur, frisch gefallenen Schnee zu entfernen. Auch Glatteis und überfrierende Nässe können gefährlich sein. Besonders aufmerksam sollte man bei wechselnden Temperaturen sein. Tagsüber kann Schnee antauen, während die Feuchtigkeit in der Nacht wieder gefriert. Ebenso können Regen, Nebel oder gefrierende Nässe zu rutschigen Oberflächen führen. Deshalb ist es wichtig, die tatsächlichen Wetterbedingungen und die Situation vor Ort zu berücksichtigen. Eine Fläche, die am Nachmittag noch problemlos begehbar war, kann wenige Stunden später bereits glatt sein. Ein verlässlicher Winterdienst orientiert sich daher nicht ausschließlich an der Schneemenge. Auch Temperaturentwicklung, Niederschlag, Schattenlagen und die Beschaffenheit der jeweiligen Fläche spielen eine Rolle. Bei Eisbildung ist zu prüfen, welche geeigneten Räum- oder Streumaßnahmen erforderlich sind. Dabei müssen die örtlichen Vorschriften sowie mögliche Einschränkungen für bestimmte Streumittel beachtet werden. 5. Streumaterial und Räumgeräte rechtzeitig vorbereiten Damit der Winterdienst zuverlässig durchgeführt werden kann, müssen die benötigten Materialien und Geräte rechtzeitig bereitstehen. Je nach Größe und Art der Liegenschaft können unterschiedliche Hilfsmittel sinnvoll sein. Bei kleineren Gehwegen reichen möglicherweise geeignete Handgeräte, während größere Zufahrten oder weitläufige Außenanlagen andere technische Lösungen erfordern. Auch beim Streumaterial sollte nicht erst im Bedarfsfall entschieden werden. Welches Material eingesetzt werden darf und geeignet ist, hängt von den örtlichen Vorgaben, der jeweiligen Oberfläche und den Witterungsbedingungen ab. Ein weiterer Punkt ist die sichere Lagerung. Streumittel sollten trocken und gut erreichbar aufbewahrt werden. Räumgeräte müssen einsatzbereit sein und dürfen nicht erst aus einem schwer zugänglichen Lager geholt oder repariert werden müssen. Nach dem Winter lohnt sich außerdem eine Kontrolle des Materialbestands und der Geräte, damit notwendige Reparaturen oder Nachbestellungen vor der nächsten Saison erledigt werden können. 6. Schnee braucht einen geeigneten Ablageplatz Bei der Planung wird häufig nur daran gedacht, wie der Schnee entfernt werden soll. Ebenso wichtig ist jedoch die Frage, wohin er anschließend gebracht werden kann. Auf kleineren Flächen kann der Platz dafür schnell knapp werden. Werden Schneehaufen ungünstig abgelegt, können sie Gehwege, Sichtbereiche, Eingänge oder Zufahrten behindern. Deshalb sollte bereits vor dem Winter geprüft

Laub im Herbst: Was sollte man im Garten und auf Außenflächen beachten?

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←  Zurück zu allen Beiträgen Garten & Außenflächen im Herbst Alles Wichtige rund um die Herbstsaison. Laub im Herbst: Was sollte man im Garten und auf Außenflächen beachten? Wenn im Herbst die ersten Blätter fallen, beginnt für viele Gartenbesitzer jedes Jahr die gleiche Arbeit: Laub zusammenrechen, entfernen und entsorgen. Doch muss wirklich jedes Blatt aus dem Garten verschwinden? Nein. Denn Laub ist nicht grundsätzlich Abfall. An der richtigen Stelle kann es den Boden schützen, organisches Material zurückführen und als natürliche Abdeckung dienen. Auf Rasenflächen, Wegen, Hauseingängen oder anderen stark genutzten Außenflächen kann es dagegen schnell zum Problem werden. Entscheidend ist also nicht nur, ob Laub entfernt wird, sondern vor allem, wo es liegt und wie viel davon sich ansammelt. Laub auf dem Rasen – hier sollte regelmäßig geräumt werden Besonders wichtig ist die Laubentfernung auf Rasenflächen. Eine geschlossene, länger liegende Laubschicht kann Licht und Luft vom Rasen fernhalten. Gerade bei feuchter Witterung kann dadurch die Rasennarbe geschwächt werden und das Risiko für Pilz- und Schimmelprobleme steigen. Deshalb sollte Laub auf Rasenflächen regelmäßig kontrolliert und entfernt werden. Gerade während der Hauptzeit des Laubfalls ist es sinnvoll, die Rasenfläche regelmäßig zu kontrollieren. Bei großen Grundstücken oder starkem Laubfall kann das durchaus bedeuten, dass nicht nur einmal im Herbst, sondern mehrmals gearbeitet werden muss. Eine Möglichkeit ist das Zusammenrechen mit einem Laubrechen. Auf geeigneten Rasenflächen kann Laub auch mit dem Rasenmäher zerkleinert und mit einem Fangkorb aufgenommen werden. Tipp aus der Praxis: Möglichst trockenes Laub lässt sich leichter aufnehmen Wer Laub mit einem Rasenmäher und Fangkorb aufnehmen möchte, sollte möglichst einen trockenen Zeitpunkt abwarten. Trockenes Laub lässt sich in der Regel deutlich leichter aufnehmen. Nasses, zusammengeklebtes Laub kann dagegen schlechter durch das Mähwerk transportiert werden und dort verklumpen. Gerade bei größeren Rasenflächen kann diese Methode praktisch sein: Das Laub wird gleichzeitig zerkleinert und im Fangkorb gesammelt. Das zerkleinerte Material kann anschließend beispielsweise kompostiert oder – je nach Zusammensetzung und Einsatzbereich – anderweitig im Garten verwendet werden. Wichtig ist natürlich, dass keine dicke, nasse Laubschicht auf dem Rasen liegt und die Fläche mit dem Mäher problemlos befahrbar ist. Im Beet darf Laub bleiben Anders sieht es in vielen Beeten sowie unter Bäumen und Sträuchern aus. Hier muss nicht jedes Blatt entfernt werden. Eine lockere Schicht Herbstlaub kann den Boden bedecken und nach und nach verrotten. Dadurch wird organisches Material in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Die Österreichischen Gärtner empfehlen ebenfalls, Laub unter Bäumen und Sträuchern sowie in geeigneten Beeten liegen zu lassen, während Laub auf Rasenflächen entfernt werden sollte. Das bedeutet aber nicht, dass im Beet möglichst viel Laub aufgeschichtet werden sollte. Eine lockere natürliche Laubschicht ist etwas anderes als eine dicke, dauerhaft nasse Schicht. Bei empfindlichen oder besonders gepflegten Beetflächen sollte deshalb individuell beurteilt werden, wie viel Laub sinnvoll ist. Nicht jedes Laub verrottet gleich schnell Ein Punkt, den viele Gartenbesitzer nicht wissen: Laub ist nicht gleich Laub. Je nach Baumart kann es sich unterschiedlich schnell zersetzen. Deshalb kann es einen Unterschied machen, welche Bäume auf einem Grundstück stehen. Einige Laubarten verrotten vergleichsweise schnell, während beispielsweise Eichen-, Kastanien-, Platanen- oder Walnusslaub langsamer abgebaut werden kann. Besonders das Walnusslaub nimmt dabei eine gewisse Sonderstellung ein. Es enthält unter anderem Gerbstoffe und Juglon, wodurch die Zersetzung erschwert werden kann. Das bedeutet allerdings nicht, dass Walnusslaub grundsätzlich nicht kompostiert werden darf. Wer größere Mengen Walnusslaub hat, kann es beispielsweise zerkleinern und mit anderem organischen Material beziehungsweise Strukturmaterial vermischen. So lässt sich die Kompostierung unterstützen. Auch die Fachinformationen des Kompostforums weisen ausdrücklich darauf hin, dass Walnusslaub bei richtiger Einbindung in den Rotteprozess kompostiert werden kann. Das gleiche Prinzip gilt grundsätzlich auch für andere schwerer zersetzbare Laubarten: Zerkleinern und sinnvoll mischen kann den Rotteprozess unterstützen. Laub kann wertvoll für den eigenen Garten sein Herbstlaub lässt sich sinnvoll weiterverwenden. Geeignetes Laub kann beispielsweise kompostiert werden. Wird es vorher zerkleinert, kann es schneller verrotten. Die Österreichischen Gärtner weisen darauf hin, dass sich Laub mit dem Rasenmäher zerkleinern und anschließend auf dem Kompost verwenden lässt. Auch ein eigener Laubkompost kann eine interessante Möglichkeit sein. Aus dem vermeintlichen Gartenabfall entsteht mit der Zeit wertvolles organisches Material. Wer genügend Platz im Garten hat, muss das Herbstlaub deshalb nicht automatisch als Abfall betrachten. Laub auf Gehwegen und Hauseingängen – hier geht es auch um Sicherheit Auf Wegen, Zufahrten, Stufen und Hauseingängen ist die Situation eine andere. Besonders nasses Laub kann auf glatten oder stark genutzten Oberflächen rutschig werden. Deshalb sollten solche Bereiche während des Herbstes regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden. Das gilt nicht nur für private Wege. Gerade bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen können Eingangsbereiche, Gehwege, Zufahrten und andere gemeinsam genutzte Flächen betroffen sein. Hier geht es deshalb nicht mehr nur um ein gepflegtes Erscheinungsbild, sondern auch um die sichere Benutzung der Außenflächen. Unser Tipp: Bei starkem Laubfall lieber regelmäßig kleinere Mengen entfernen, anstatt zu warten, bis sich eine dicke Schicht gebildet hat. Auch Abläufe und Rinnen kontrollieren Herbstlaub findet seinen Weg nicht nur auf Rasen und Wegen. Blätter können sich auch an Abläufen, Entwässerungsrinnen oder anderen Stellen sammeln, an denen Wasser abfließen sollte. Eine regelmäßige Kontrolle kann deshalb gerade im Herbst sinnvoll sein. Das ist besonders bei größeren Grundstücken und Wohnanlagen wichtig, wo viele Bäume in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden, Wegen und befestigten Flächen stehen. Nicht jedes Laub muss gleich behandelt werden Ein häufiger Fehler ist, im Herbst überall dieselbe Vorgehensweise anzuwenden. Ein Rasen benötigt eine andere Behandlung als ein Staudenbeet. Ein Hauseingang wiederum hat andere Anforderungen als eine wenig genutzte Gartenecke. Deshalb lohnt es sich, die verschiedenen Bereiche eines Grundstücks getrennt zu betrachten: Rasen:Laub regelmäßig kontrollieren und eine geschlossene Laubschicht vermeiden. Beete und Bereiche unter Sträuchern:Eine lockere Laubschicht kann sinnvoll sein. Gehwege, Stufen und Eingangsbereiche:Regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf von Laub befreien. Abläufe und Entwässerungsbereiche:Auf Laubansammlungen achten. Kompost:Geeignetes Laub kann sinnvoll weiterverwendet werden. Was ist mit einem Laubhaufen im Garten? Nicht jeder Garten muss im Herbst vollständig „aufgeräumt“ aussehen. Eine bewusst angelegte, wenig genutzte Gartenecke kann beispielsweise Raum für Laub und andere natürliche Materialien bieten. Solche Bereiche können ökologisch wertvoll sein und verschiedenen Tieren und Kleinlebewesen Rückzugsmöglichkeiten bieten. Das bedeutet natürlich nicht, dass überall Laub liegen bleiben sollte. Vielmehr geht es um eine sinnvolle Aufteilung des Gartens:

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